====== Beitragsordnung ====== Die Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder. - Die Aufnahmegebühr beträgt 0 €. - Höhe des Mitgliedsbeitrags: * 42€ im Monat (dies entspricht 504€ im Jahr) - Freiwillig-erhöhter Mitgliedsbeitrag * 23€ im Monat (dies entspricht 276€ im Jahr) - Normaler Mitgliedsbeitrag * 12€ im Monat (dies entspricht 144€ im Jahr) - Ermäßigter Beitrag für Geringverdiener: (z.B. Studenten, Auszubildende, …) * 6€ im Monat (dies entspricht 72€ im Jahr) - Ermäßigter Beitrag für stark Einkommensbeschränkte: (z.B. Hartz/ALG Empfänger, Schüler, …) - Eine Nachweispflicht für ein Anrecht auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags gibt es nicht. Allerdings ist dem Vorstand jährlich anzuzeigen, ob noch Bedarf an einer Ermäßigung besteht. - Der Beitrag ist ab Aufnahme des Mitglieds fällig. - Der Beitrag ist monatlich im voraus zu entrichten. Vorrauszahlungen für mehrer Monate sind möglich. - Der Beitrag kann auf folgenden Wegen entrichtet werden: * durch Überweisung, * durch Barzahlung bei Veranstaltungen, sofern dies angeboten wird und * durch Lastschrift, sofern dies angeboten wird. - Im Falle der Nutzung des Lastschriftverfahrens werden die festgesetzten Beiträge zum 15. des jeweiligen Monats eingezogen. Eine gesonderte Beitragsrechnung wird nicht erstellt. - Bei Austritt oder Ausschluss werden eingenommene Beiträge nicht zurückerstattet. - Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.04.2018 in Kraft. __Stand: 2018-05-29__