Q: Mit welchen Kosten rechnen Sie für den Umstieg und wie viel sparen Sie auf der anderen Seite ein?
A: Obwohl unser Vorgehen auch wirtschaftlich ist, ist dies nicht der primäre Grund. Für uns steht unsere digitale Souveränität im Vordergrund. Aber klar, wir blenden Kostenfragen nicht aus. Für die nächsten zehn Jahre werden wir im Bereich der Office-Anwendungen Umstellungskosten von rund 6,5 Millionen Euro haben. Das liegt deutlich unter dem, was wir an Lizenzkosten hätten im selben Zeitraum. Der Umstieg ist also klar wirtschaftlich.
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Software-Beschaffungsmaßnahmen der Länder bei den jeweiligen Ländern. Gleichwohl beschaffen die Dataport-Trägerländer ihre Softwareprodukte in der Regel gemeinsam über den Dienstleister Dataport.
Bei Kosten-Nutzen-Betrachtungen werden grundsätzlich die Gesamtkosten (unter anderem Kosten für Beschaffung, Erweiterung, Anpassung, Einführung, Wartung und Betrieb) der Software-Nutzung betrachtet.
Könnte man diese Kosten-Nutzen Rechnungen anfragen? Wo fragen wir die an, Dataport können wir ja vermutlich nicht anfragen, aber wenn es Sache der Länder ist, Senatskanzlei?
Die erfragten Angaben betreffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privater Unter- nehmen, die der Senat mit der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht veröffentlichen darf. Die Vertraulichkeitsregelungen sind Teil des durch das Bundesministerium des Inneren abgeschlossenen Rahmen-Lizenzvertrages und daher für die Länder verbindlich.
Unpraktisch
Liste der vergangenen Commitments zu Open-Source und digitale Souveränität
Eine externe Veröffentlichung des Programm-Codes fördert zwar die gemeinsame Entwicklung und die Identifikation von Sicherheitslücken durch Dritte, stellt jedoch ebenso ein potenzielles Risiko für die Geschäftsgeheimnisse der FHH dar (u. a. durch im Programm-Code enthaltene interne Informationen oder die mögliche schnellere Identifizierung und Ausnutzung von Schwachstellen). Es handelt sich dabei nicht um eine the- oretische Möglichkeit, sondern eine ganz konkrete Bedrohungslage. Das betrifft nicht nur selbst entwickelten Code, sondern auch den Einsatz von externer Open-Source-Software. Der Vorteil von Open-Source ist auch gleichzeitig deren Nachteil. Die offene Entwicklung von Pro- grammen bietet grundsätzlich jeder Entwicklerin und jedem Entwickler die Möglichkeit Quellcode in die Anwendung einfließen zu lassen. So wurde Anfang 2022 durch einen Entwickler eine Anpassung am Quellcode einer Software vorgenommen, der auf den ersten Blick als sinnvoll erschien, jedoch diese und viele abhängige Programme zum Absturz brachte (vgl. u.a. einen Bericht zum Thema „Open-Source-Software“ im Tagespiegel vom 12.05.2022). Beim Einsatz solcher Software muss daher nicht nur die digitale Souveränität der Verwaltung bezüglich einzelner Firmen, sondern auch bezüglich der Entwickelnden berücksichtigt werde
Transparenzportal überprüfen: Sind die Informationen, die wir anfragen wollen, vielleicht auf dem Transparenzportal bereits veröffentlicht?