Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder.

  1. Die Aufnahmegebühr beträgt 0 €.
  2. Höhe des Mitgliedsbeitrags:
    • 42€ im Monat (dies entspricht 504€ im Jahr) - Freiwillig-erhöhter Mitgliedsbeitrag
    • 23€ im Monat (dies entspricht 276€ im Jahr) - Normaler Mitgliedsbeitrag
    • 12€ im Monat (dies entspricht 144€ im Jahr) - Ermäßigter Beitrag für Geringverdiener: (z.B. Studenten, Auszubildende, …)
    • 6€ im Monat (dies entspricht 72€ im Jahr) - Ermäßigter Beitrag für stark Einkommensbeschränkte: (z.B. Hartz/ALG Empfänger, Schüler, …)
  3. Eine Nachweispflicht für ein Anrecht auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags gibt es nicht. Allerdings ist dem Vorstand jährlich anzuzeigen, ob noch Bedarf an einer Ermäßigung besteht.
  4. Der Beitrag ist ab Aufnahme des Mitglieds fällig.
  5. Der Beitrag ist monatlich im voraus zu entrichten. Vorrauszahlungen für mehrer Monate sind möglich.
  6. Der Beitrag kann auf folgenden Wegen entrichtet werden:
    • durch Überweisung,
    • durch Barzahlung bei Veranstaltungen, sofern dies angeboten wird und
    • durch Lastschrift, sofern dies angeboten wird.
  7. Im Falle der Nutzung des Lastschriftverfahrens werden die festgesetzten Beiträge zum 15. des jeweiligen Monats eingezogen. Eine gesonderte Beitragsrechnung wird nicht erstellt.
  8. Bei Austritt oder Ausschluss werden eingenommene Beiträge nicht zurückerstattet.
  9. Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.04.2018 in Kraft.

Stand: 2018-05-29