verein:offizielles:satzung
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Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Clubvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, | Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Clubvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, | ||
- | ===== § 12 Vertrauenspersonen ===== | + | ===== §12 Vertrauenspersonen ===== |
(1) Vertrauenspersonen werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. | (1) Vertrauenspersonen werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. | ||
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(5) Vertrauenspersonen dürfen dem Vorstand nicht angehören. | (5) Vertrauenspersonen dürfen dem Vorstand nicht angehören. | ||
- | ===== § 13 Klärungsstelle ===== | + | ===== §13 Klärungsstelle ===== |
(1) Die Klärungstelle besteht aus den Vertrauenspersonen und dem Vorstand. | (1) Die Klärungstelle besteht aus den Vertrauenspersonen und dem Vorstand. |
verein/offizielles/satzung.1698167268.txt.gz · Last modified: 2023-10-24 17:07 UTC by jtbx