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club:prozesse:aufnahmeprozesse-fuer-berechtigungsgruppen

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Aufnahmeprozesse für die Berechtigungsgruppen

Hintergrundinformationen zu den Berechtigungsgruppen, deren Rechte und Pflichten, sowie allgemeine Motivation, sind unter Zugehörigkeit zum CCCHH und Berechtigungsgruppen zu finden.

chaos@

Der Zugang zu chaos@ erfolgt über einen Eintrag im Pad unter PersonenanträgeAufnahme zu chaos@ und ist von dem Wesen zu stellen, welches in chaos@ aufgenommen werden möchte. Hierbei werden zwei Bürgen benötigt, welche bereits in chaos@ sind. Außerdem muss der Eintrag des Antrags mindestens 5 Tage vor dem Plenumstermin erfolgen.
Das Antragsstellende Wesen muss physisch oder digital beim Plenum anwesend sein und sich einmal locker vorstellen. Die Bürgen hingegen müssen nicht anwesend sein, allerdings müssen sie dann selbstständig vor dem Plenum dem Vorstand ihre Bürgschaft bestätigen.

Bei der Behandlung des Antrags im Plenum kann ein Veto geäußert werden. Dieses muss direkt gestellt werden und muss begründet sein. Im Zweifel entscheidet der Vorstand über den Antrag.

intern@

Der Zugang zu intern@ erfolgt, indem zwei Wesen, welche bereits intern@ sind, ein neues Wesen zur Aufnahme zu intern@ auf einem Plenum vorschlagen. Hierfür muss der Vorschlag vor Start des Plenums im Pad unter PersonenanträgeVorschlag zur Aufnahme zu intern@ vermerkt werden.
Das Wesen, welches für die Aufnahme in intern@ vorgeschlagen wird, muss physisch beim Plenum anwesend sein und sollte sich einmal vorstellen. Die beiden Wesen, welche den Antrag gestellt haben, müssen entweder physisch oder digital beim Plenum anwesend sein.

Der Vorschlag zur Aufnahme kann dann im nächsten Plenum, spätestens aber im dritt-nächsten Plenum behandelt werden.
Die dadurch entstehende Zwischenzeit gibt allen Wesen im Club Zeit, den Vorschlag zu bedenken und kann auch genutzt werden, um das vorgeschlagene Wesen kennenzulernen, wenn dies noch nicht passiert ist.
Bei starken Bedenken können der Vorstand oder die Vertrauenspersonen informiert werden, welche diese Bedenken annehmen, Mehrfachmeldungen koordinieren und diese einordnen.

Im nächsten, spätestens aber im dritt-nächsten Plenum, kann dann der Vorschlag zur Aufnahme bearbeitet werden. Hierfür muss dieser im Pad unter PersonenanträgeAufnahme zu intern@ mindestens fünf Tage vor dem Plenum vermerkt werden.
Auch bei diesem Plenum, muss dann das Wesen, welches für die Aufnahme in intern@ vorgeschlagen wird, physisch beim Plenum anwesend sein.
Es kann zu dem Antrag ein Veto geäußert werden. Dies kann entweder im Plenum direkt passieren oder es kann dem Vorstand vor dem Plenum bekannt gemacht werden, welcher dieses dann anonym im Plenum vorträgt. In jedem Fall muss das Veto begründet sein. Im Zweifel entscheidet der Vorstand über den Antrag.
Auch müssen Vorstand bzw. Vertrauenspersonen, wenn die ihnen zugetragenen Bedenken dies verlangen, spätestens jetzt ein Veto aussprechen. Nach Möglichkeit sollte eine Klärung bzw. ein Austausch aber schon vorher unter den beteiligten Wesen erfolgen.

Weiterführende Informationen

Ausnahmen und Sonderregelungen zu Anwesenheitspflichten sind nach Klärung mit dem Vorstand möglich.

Weitere Gedanken und Hintergrundinformationen zu den Aufnahmeprozessen, sind im Anhang "Neue interne Prozesse" des Plenum vom 2026-04-07, sowie im Protokoll des vorgelagerten Meetings: Austausch "Was bedeutet 'intern'/Schlüsselträger:in eigentlich für uns?" zu finden.

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