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Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder.
- Die Aufnahmegebühr beträgt 0 €.
- Höhe des Mitgliedsbeitrags:
- 42€ im Monat (dies entspricht 504€ im Jahr) - Freiwillig-erhöhter Mitgliedsbeitrag
- 23€ im Monat (dies entspricht 276€ im Jahr) - Normaler Mitgliedsbeitrag
- 12€ im Monat (dies entspricht 144€ im Jahr) - Ermäßigter Beitrag für Geringverdiener: (z.B. Studenten, Auszubildende, …)
- 6€ im Monat (dies entspricht 72€ im Jahr) - Ermäßigter Beitrag für stark Einkommensbeschränkte: (z.B. Hartz/ALG Empfänger, Schüler, …)
- Eine Nachweispflicht für ein Anrecht auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags gibt es nicht. Allerdings ist dem Vorstand jährlich anzuzeigen, ob noch Bedarf an einer Ermäßigung besteht.
- Der Beitrag ist ab Aufnahme des Mitglieds fällig.
- Der Beitrag ist monatlich im voraus zu entrichten. Vorrauszahlungen für mehrer Monate sind möglich.
- Der Beitrag kann auf folgenden Wegen entrichtet werden:
- durch Überweisung,
- durch Barzahlung bei Veranstaltungen, sofern dies angeboten wird und
- durch Lastschrift, sofern dies angeboten wird.
- Im Falle der Nutzung des Lastschriftverfahrens werden die festgesetzten Beiträge zum 15. des jeweiligen Monats eingezogen. Eine gesonderte Beitragsrechnung wird nicht erstellt.
- Bei Austritt oder Ausschluss werden eingenommene Beiträge nicht zurückerstattet.
- Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.04.2018 in Kraft.
Stand: 2018-05-29
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